Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 16.02.2007 der
bck GmbH
Steinstr. 77
81667 München
Deutschland
(im folgenden: Auftragnehmer)
§1 Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem
Auftragnehmer und Auftraggeber für alle Lieferungen und Leistungen, soweit
nicht die Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich anderweitige Regelungen
treffen oder bei einzelnen Lieferungen und Leistungen auf spezielle Nutzungs-
und Bezugsbedingungen mit abweichenden Regelungen ausdrücklich verwiesen wird.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind vorbehaltlich
ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch den Auftragnehmer nicht
Gegenstand des Vertrages.
1.3. Gegenüber Kaufleuten, Gewerbetreibenden, Einzelunternehmern,
Gesellschaften und Anwälten, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingung
mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung auch ohne erneute ausdrückliche
Einbeziehung für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen des
Auftragnehmers.
§2 Vertragsgegenstand
2.1. Elektronische Datenbank polymark
Der Auftragnehmer bietet Zugriff auf seine elektronische Datenbank polymark,
die gespeicherte Informationen und Kommunikationsdienste über Computersysteme
und daran angeschlossene weitere Systeme beinhaltet. polymark erreicht man über
das World Wide Web (www) unter www.polymark.de.
Die elektronische Datenbank polymark des Auftragnehmers ist in der Regel 24
Stunden täglich verfügbar. Werktags zwischen 22 - 4 Uhr kann es durch die
Einspielung der Amts-Daten in die Datenbank und an Wochenenden durch eventuelle
Änderungsarbeiten zu Verzögerungen im Zugriff auf polymark kommen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Betriebszeiten einzuschränken
oder aus technischen Gründen vorübergehend auszusetzen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die oben genannten
Dienstleistungen und Services zu modifizieren und zu verbessern; Informationen
darüber werden online vermittelt.
2.1.1. Profil- und Dokumentenalerts in polymark
Die Einrichtung von Profil- und Dokumentenalerts ist auf 500 je Auftraggeber
beschränkt.
2.1.2. Testkennungen für polymark
Testkennungen werden dem Auftraggeber für zwei Wochen kostenlos zur Verfügung
gestellt.
Eine Verlängerung der Testphase kann nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer
individuell vereinbart werden.
Während der Testphase ist ein Datenexport bzw. -download von maximal 10.000
Dokumenten möglich.
Die Nutzung der öffentlichen Ordner unter dem Modul Profil ist grundsätzlich
nur für eine definierte Nutzergruppe innerhalb eines Unternehmens möglich.
Während der Testphase ist der Zugriff auf die öffentlichen Ordner gesperrt.
Darüber hinaus steht eine Aktiv-Schaltung von Profil- und Dokumentenalerts
während der Testphase nicht zur Verfügung.
2.2. Auftragsdienstleistungen
Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers,
insbesondere Recherchen zum gewerblichen Rechtsschutz. Gegenstand des Auftrages
ist das erstellte Rechercheergebnis bzw. vereinbarte Dienstleistung, die nach
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter
gemäß der zugrundeliegenden Produktbeschreibung in der jeweils aktuellen
Fassung durchgeführt wird.
§ 3 Vertragsabschluß, Laufzeit, Kündigung
3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
kommt vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Regelung durch schriftliche
Auftragserteilung des Auftraggebers mit Unterschrift und schriftlicher
Bestätigung per Brief, Fax oder e-Mail durch den Auftragnehmer zustande. Für
die Nutzung der elektronischen Datenbank polymark ist zudem ein separater
Nutzungsvertrag notwendig.
3.2. Soweit keine ausdrückliche Stellvertretung angezeigt wird, wird der
Vertrag mit derjenigen Rechtsperson geschlossen, deren Namen durch den
Auftragnehmer bei Auftragserteilung bzw. im Nutzungsvertrag ( i. d. R. der Name
des Auftraggebers) aufgezeichnet wird.
3.3. Bei Recherchen und periodischen Überwachungen können Aufträge auch
telefonisch erteilt werden, sind jedoch schriftlich nachzureichen. Die
Auftragsbestätigung des Auftragnehmers definiert in diesen Fällen den
Auftragsumfang verbindlich. Aufträge für die Nutzung der elektronischen
Datenbank polymark des Auftragnehmers haben ausschließlich schriftlich zu
erfolgen. Änderungen und Widersprüche für die Dienstleistungen und Services des
Auftragnehmers sind noch am Bestätigungstag schriftlich mitzuteilen.
3.4. Soweit bei einzelnen Lieferungen und Leistungen keine anderweitigen
Nutzungs- und Bezugsbedingungen vereinbart wurden, schließen die
Vertragsparteien Jahres-Abonnementverträge, die sich automatisch jeweils um ein
weiteres Jahr verlängern.
3.5. Vereinbarungen über periodische Überwachungen bzw. Recherchedienste können
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende
schriftlich gekündigt werden. Für die Nutzung unserer elektronischen Datenbank
polymark gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Laufzeitende des
jeweiligen Vertrages.
3.6. Bei Nichteinhaltung von Vereinbarungen und des Nutzungsvertrags für unsere
elektronische Datenbank polymark, ist die bck GmbH dazu berechtigt, das
Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Für periodische Überwachungen und Recherchedienste teilt der Auftraggeber
dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen mit, die zur Erfüllung des
Auftrages notwendig sind. Dies umfasst insbesondere eine genaue Definition
seines Anforderungsprofils sowie relevante fachspezifischen Suchbegriffe.
4.2. Vorhandene oder während des Auftrages erlangte Kenntnisse bzw.
Informationen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, hat
der Auftraggeber dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
4.3. Stellt der Auftraggeber bei Erhalt eines Überwachungs- Recherche oder
sonstigen Ergebnisses bzw. Teilergebnisses dessen vollständige bzw. teilweise
Nichteinschlägigkeit bzw. Fehlerhaftigkeit fest, hat der Auftraggeber dies dem
Auftragnehmer unverzüglich zwecks Neuabstimmung des Anforderungsprofils bzw.
der Suchbegriffe mitzuteilen.
§ 5 Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für alle Lieferungen und Leistungen bestimmen sich nach
den jeweils gültigen Preislisten und -verzeichnissen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Für die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen
gelten die bei Vertragsabschluß jeweils gültigen Tarife gemäss Preisliste bzw.
Nutzungsvertrag.
6.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie
Verpackungs- und Versandkosten. Rechnungen ins Ausland enthalten zusätzlich
einen Pauschalbetrag für Bankspesen. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen
und sind, ohne Abzug, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
6.3. Werden im Rahmen der periodischen Überwachungen und Recherchedienstes,
trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt, keine relevanten Dokumente vom
Auftragnehmer ermittelt, so hat er trotzdem Anspruch auf die vereinbarte
Zahlung.
6.4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem veröffentlichten Basiszinssatz der
deutschen Bundesbank zu berechnen. Zudem behält sich der Auftragnehmer das
Recht vor, bei Zahlungsverzug den Zugang zu unserer elektronischen Datenbank
polymark zu sperren.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
7.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben Rechtsverhältnis
berichtigt.
7.2. Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist
ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher
gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich
aus welchem Rechtsgrund sie herrühren, Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Urheberrechte und Freistellung
9.1. Alle Urheberrechte bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.
9.2. Sämtliche Rechercheergebnisse und Daten sind nur für den Eigenbedarf des
Auftraggebers bzw. Nutzers unserer elektronischen Datenbank polymark bestimmt.
Der Bezug der Rechercheergebnisse und Daten berechtigt nur zu deren einmaliger
Nutzung. Vervielfältigung, Verbreitung, Nachdruck ebenso wie eine eventuelle
Weiterverarbeitung zum Zwecke weiterer kommerzieller Nutzung ist ohne
schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig. Ergebnisse aus
periodischer Überwachung, Recherchediensten oder unserer elektronischen
Datenbank polymark dürfen von Patent- Rechtsanwälten und
Informationsvermittlern im Rahmen ihrer Dienstleistung an ihre Auftraggeber
weitergegeben werden.
9.3. Der Auftraggeber bzw. Nutzer stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen
Dritter frei.
§ 10 Haftung/Gewährleistung
10.1. Für die inhaltliche Richtigkeit, Fehlerfreiheit sowie Vollständigkeit der
zur Verfügung gestellten Informationen/Daten aus den Auftragsrecherchen,
Überwachungen und unserer elektronischen Datenbank polymark, als auch deren
technische Funktionsfähigkeit, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
10.2. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden
nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde,
ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für
Schadensersatzansprüche aus dem Gewährleistungsrecht, soweit nicht
Eigenschaften zugesichert worden sind. Soweit ein Schaden auf Verzug oder
Unmöglichkeit beruht und der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter kein Vorsatz
oder grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens
geschuldet. Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes wird in jedem Falle auf
den Wert des Nettorechnungsbetrages des jeweiligen Auftrages beschränkt.
10.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch eine fehlerhafte
Weiterverarbeitung von Informationen beim Auftraggeber oder bei Dritten
verursacht werden.
10.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber bei der
Nutzung unserer elektronischen Datenbank polymark durch Missbrauch oder Verlust
der ihm zugeteilten Kennung (Benutzername, Passwort) entstehen.
10.5. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm bei der
Registrierung angegebenen Daten sowie für die Geheimhaltung seiner
Zugangsdaten.
10.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten,
Kundenanfragen, Rechercheaufträge und Kundenprofile vertraulich zu behandeln.
§ 12 Rechteübertragung
Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus dem
Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer ohne dessen vorherige schriftliche
Zustimmung auf Dritte zu übertragen.
§ 13 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist München. Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand München.
§ 14 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.